AGB
Inhaltsangabe

Zu Stande kommen des verbindlichen Mietvertrages

Der Abschluss eines Mietvertrages gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn nach Eingang des vereinbarten Mietpreises und des vom Mieter unterzeichneten Mietvertrages die verbindliche Buchung und der Mietpreis durch Gegenzeichnung durch den Vermieter bestätigt wird. (Online Buchung per Klick und durch Bestätigung der AGB mit einem Haken verbindlicher Mietvertrag)

Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

PersönIiche Daten

Das Fahrzeug wird nur gegen Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass übergeben.

Altersbestimmungen

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt mindestens 18 Jahre. Das Fahrzeug darf nur von dem eingetragenen (berechtigten) Mieter geführt werden. Eine zusätzliche Gebühr von 10€/Tag wird für Fahrer unter 20 Jahren erhoben.

Reservierung / Stornierung/ Zahlung

Bei einer Reservierung ist das Fahrzeug spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Abholzeit abzuholen. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden und kann das Fahrzeug anderweitig vermieten. Stornierungen innerhalb 24h vor einem Mietbeginn, wird eine Gebühr von 50% vom Mietpreis erhoben. Alle früheren Stornierungen werden mit einer Gebühr von 15€ berechnet und in Rechnung gestellt. Der jeweilige Mietpreis ist vor dem Mietbeginn zu entrichten sowie eine Kaution von 100€ zu hinterlegen. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Dieses muss bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt gültig sein. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder gekürzt werden. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug spätestens zum angegebenen Zeitpunkt an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. Bei einer Rechnung gilt immer 7 Tage als Zahlungsziel.

Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs

Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und die Schweiz erlaubt. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten in Länder, die nicht oben beschrieben sind, verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es gilt striktes Rauchverbot. Wird sich nicht darangehalten, berechnet der Vermieter eine Reinigungspauschale von 90,00€.

Nicht gestattet ist die Nutzung für Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten, Tiertransport oder ähnliche Nutzungen. Außerdem zur Weitervermietung ist ebenso nicht gestattet. Weiterhin ist nicht gestattet: Straftaten zu begehen, Personen entgeltlich zu befördern.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind. Auch erlischt der Versicherungsschutz bei einer Überladung des Fahrzeugs über maximaler Nutzlast. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellte oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene dritte Personen schuldhaft verursacht worden sind.

Fahrzeugzustand bei Abgabe

Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreien Zustand übergeben.  

Wir haften nicht für Gegenstände, die im Auto liegengelassen werden. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar. Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollen Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Der Motor ist nach Herstellervorgaben mit Motorenöl befüllt. Der Mieter trägt alle Kraftstoff- und Motorölkosten sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die während der Mietzeit anfallen. Der Mieter hat das Fahrzeug im einwandfreien Zustand zurückzugeben. Das heißt, dass alle Gegenstände, die im Auto sind abzugeben sind. Bei einer Mietdauer von mehr als 28 Tagen hat der Mieter die Kosten von Nachfüllflüssigkeiten wie z.B. Motoröl und Scheibenreiniger und im Winter Scheibenfrostschutz zu tragen. Mindestens die Hälfte des Beschaffungswertes. Dem Mieter wird, falls vorhanden ein Transporter mit AdBlue mit vollem Tank übergeben. Bei einer Mietdauer von mehr als 28 Tagen hat der Mieter den Transporter mit vollem AdBlue zurückzugeben. Bei Nichttankung wird dem Mieter eine Rechnung gestellt in Höhe des aktuellen Preises inklusive Servicegebühr.

Wird der vereinbarte Kilometerstand überschritten, berechnet die 4MW pro gefahrenem Kilometer 0,23€.

Nicht gestattet ist die Nutzung für Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten, Tiertransport oder ähnliche Nutzungen. Außerdem zur Weitervermietung ist ebenso nicht gestattet. Weiterhin ist nicht gestattet: Straftaten zu begehen, Personen entgeltlich zu befördern.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind. Auch erlischt der Versicherungsschutz bei einer Überladung des Fahrzeugs über maximaler Nutzlast. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellte oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene dritte Personen schuldhaft verursacht worden sind.

KIeinreparaturen, Kraftstoffe, Öle

Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 150€ im Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen werden nicht vergütet. Die Kosten für grobe Fahrlässigkeit oder auf Schäden, die durch nicht richtige Ausführung zurückzuführen sind, trägt der Mieter.

VerkehrsunfäIIe

Bei allen Verkehrsunfällen Brand Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfallhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der Fahrzeuge deren Versicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer festzuhalten. Bei Verstoß gegen das Gesetz z.B. Fahrerflucht verliert er seinen Versichungsschutz für einen Schaden am Fahrzeug und muss für die Mietauszeit, in der das Auto nicht zur Verfügung steht, haften für maximal 7 Tage.

Versicherungen

Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000€. Wenn der Mieter in einem Verkehrsunfall verwickelt ist, wird oben im Punkt Verkehrsunfälle hingewiesen. Zusätzlich haftet für einen Schaden am Fahrzeug und muss für die Mietauszeit, in der das Auto nicht zur Verfügung steht, haften für maximal 7 Tage. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Beförderung von gefährlichen Stoffen oder Gütern, Tiere und für einen Leichentransport. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.

ZusätzIiches

Innenraum-Schutz

Bei einer Verunreinigung im Fahrzeug kann der Innenraum-Schutz die komplette Haftung übernehmen. Bei Nichtbuchung erhebt der Vermieter eine Servicegebühr für das sauber machen.

Reifen- und Scheibenschutz

Bei einem Schaden an den Reifen oder Scheiben, sei es Windschutz, Seiten oder Heckscheibe kann dieser Schutz die Schäden vollständig beheben.
Bei nicht gebuchtem Schutz haftet der Mieter bis zum vollen Preis.

Zweiter Fahrer

Bei Buchung eines zweiten Fahrers erhebt der Vermieter eine zusätzliche Gebühr. Nur Personen mit einem gültigen Führerschein dürfen das Fahrzeug bewegen.

Fahrzeugbetankung

Falls gewünscht, kann der Mieter ein Betankungsservice in Anspruch nehmen. Der Service kostet den Mieter die Tankfüllung inklusive 15,00€ Service.

Zustellung und Abholung

Verlangt der Mieter eine Zustellung und Abholung, erhebt der Vermieter eine einmalige Pauschale, die er mit dem Mieter ausmacht.

Sonstige Gebühren

Außerhalb der Öffnungszeiten

Bei einer Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten berechnet der Vermieter eine Bereitstellungsgebühr.

Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten oder ähnlichen Widrigkeiten

Bei einem Verstoß gegen das Gesetz berechnet der Vermieter eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00€.

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